Offenlegung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Frau Bürgermeisterin Stephanie Lohr

Der Stadtrat der ist durch Beschlussantrag des Oberbürgermeister Adolf Kessel gebeten worden, die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Bürgermeisterin Lohr zur Kenntnis zu nehmen und sein Einverständnis zu erklären, dass sie für deren Ausübung die städtische Infrastruktur (Büro, Fahrer, Dienstwagen) nutzen darf. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit der Nebentätigkeitsverordnung. Der Antrag ist laut Protokoll der Sitzung vom 24.06.2026 mit Beschluss-Nr.: 571/2024-2029 angenommen worden. Siehe https://worms.gremien.info/meeting/2686

Die in der öffentlichen Beschlussvorlage aufgeführten 17 Nebentätigkeiten und Ehrenämter umfassen u. a. Vorsitzfunktionen in städtischen Gesellschafterausschüssen (Hafen, Parkhaus, Entsorgung, Wirtschaftsförderung), Mitgliedschaften in Gremien des Städtetags Rheinland-Pfalz und des Deutschen Städtetages sowie Funktionen in regionalen Organisationen wie dem Kommunalen Arbeitgeberverband, der Rheinhessen-Touristik GmbH, dem Verein Digital Hub Worms und dem Kuratorium der Hochschule Worms. Der Städtetag empfiehlt aus Gründen der Rechtssicherheit, das formelle Einverständnis des Stadtrats einzuholen.

Die Nebentätigkeiten Nr. 1–13 gelten als dem Hauptamt zugehörig; die dafür im Jahr 2025 erhaltenen Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt 695 € sowie etwaige Fahrtkosten fließen vollständig an die Stadtverwaltung Worms zurück. Die Nebentätigkeiten Nr. 14–17 sind als öffentliche Ehrenämter eingestuft und unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.

Der Stadtrat soll die Nebentätigkeiten und Ehrenämter zustimmend zur Kenntnis nehmen und der Nutzung städtischer Ressourcen für deren Ausübung zustimmen. Auswirkungen auf Demografie, Klimaschutz oder Stadtklima werden nicht erwartet.

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Beratungsfolge

Datum Gremium Ergebnis
2026-06-24 22. Sitzung des Stadtrates —

Unterlagen

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