Offenlegung der Nebentätigkeit und Ehrenämter von Herrn Beigeordneter Timo Horst

Der Stadtrat der Stadt Worms ist am 24.06.2026 über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Beigeordneten Horst informiert worden. Es wurde beantragt, dass der Stadtrat sein Einverständnis erklärt, dass für die Ausübung dieser Funktionen die städtische Infrastruktur (Büro, Fahrer, Dienstwagen) genutzt werden darf. Entsprechend wurde am 24.06.2026 der Beschluss-Nr.: 572/2024-2029 gefasst. Siehe https://worms.gremien.info/meeting/2686

Die Vorlage listet insgesamt 14 Nebentätigkeiten und Ehrenämter auf, darunter Vorsitzfunktionen in Gesellschafterausschüssen städtischer Betriebe (Bäderbetriebe, Tiergarten GmbH, Integrations- und Dienstleistungsbetrieb), Vertretermandate des Oberbürgermeisters in regionalen Zweckverbänden (u. a. Verkehrsverbund Rhein-Neckar, ÖPNV RLP-Süd, Wasserversorgung Seebachgebiet) sowie Mitgliedschaften in überregionalen Gremien (Städtetag RLP, Deutscher Städtetag, Sportregion Rhein-Neckar).

Finanziell wurden im Kalenderjahr 2025 für die Nebentätigkeiten 1–10 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt 982,70 € gezahlt. Diese Beträge sowie etwaige Fahrtkosten fließen vollständig an die Stadtverwaltung Worms zurück. Sitzungsgelder aus den öffentlichen Ehrenämtern (Positionen 11–14) unterliegen nicht der Ablieferungspflicht und verbleiben beim Beigeordneten.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Stadtrat die aufgeführten Tätigkeiten gemäß Landesbeamtengesetz und Nebentätigkeitsverordnung zur Kenntnis nimmt und der Nutzung städtischer Ressourcen für deren Ausübung zustimmt. Die Maßnahme hat keine demografischen oder klimabezogenen Auswirkungen.

Diese Zusammenfassung wurde automatisch von einem KI-Modell (Claude Sonnet 4.6) auf Basis des Vorlagen-Dokuments erstellt und kann Fehler enthalten. Maßgeblich ist allein das offizielle Dokument.

Beratungsfolge

Datum Gremium Ergebnis
2026-06-24 22. Sitzung des Stadtrates —

Unterlagen

Original-Vorlage (PDF)

 

Einordnung

Politischer Vorgang
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