Bezirkssportanlage Diesterwegschulen: Haushaltsrechtliche Absicherung für Bau bis 2027

Im Wormser Haushalt 2026 steht für das Projekt „Neubau Bezirkssportanlage Diesterwegschulen“ bereits ein Auszahlungsansatz von 1,5 Millionen Euro. Dieses Geld ist für Rechnungen vorgesehen, die tatsächlich 2026 fällig werden. Da die Bauarbeiten bis in das erste Halbjahr 2027 reichen, wird ein Teil des Auftrags voraussichtlich erst 2027 bezahlt. Die Stadtverwaltung Worms schlägt deshalb vor, im Haushaltsjahr 2026 außerplanmäßig eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 1.000.000 € für den Neubau der Bezirkssportanlage Diesterwegschulen bereitzustellen (Projekt-Nr. 800/24/00007, USK 46400.94031). Die Mittel sollen sofort verfügbar sein, um den Auftrag entsprechend der geplanten Bauausführung vorzumerken.

Die Baumaßnahme auf dem Gelände der Diesterwegschulen wird voraussichtlich bis in das erste Halbjahr 2027 andauern. Da Aufträge über das Haushaltsjahr 2026 hinaus gebunden werden müssen, ist die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung haushaltsrechtlich erforderlich.

Zur Deckung dient die bestehende VE im Finanzhaushalt 2026 bei USK 46400.94043 **„Neubau 8-gruppige Kita Carl-Villinger-Straße

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Beratungsfolge

Datum Gremium Ergebnis
2026-08-12 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses —

Unterlagen

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